02.01.2023
BMEL legt Eckpunkte für Umbau der Tierhaltung vor
Nachdem die Voraussetzungen für ein Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung im Bundeshaushalt geschaffen wurden, legte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kurz vor Weihnachten die Eckpunkte zur Ausgestaltung des Programms vor. Es umfasst eine Milliarde Euro als Anschubfinanzierung.
Das Bundesprogramm soll Investitionen in zukunftsfeste Stallbaumaßnahmen fördern. Darüber hinaus sollen auch die laufenden Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung entstehen, gefördert werden. Durch diese vorgesehene Unterstützung bei den laufenden Mehrkosten orientiere man sich in einem zentralen Punkt an den Vorschlägen der Borchert-Kommission, betont das BMEL.
Eckpunkte der Förderung
• Gefördert werden soll die Einhaltung von Tierhaltungsstandards, die deutlich über den zwingenden gesetzlichen Vorgaben liegen.
• Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung angeboten werden – konkret für Sauen, Absatzferkel und Mastschweine.
• Dazu soll eine Förderung in zwei Bereichen angeboten werden:
1. Förderung tier- und umweltgerechter Stallneubauten und Stallumbauten: zukunftsfeste Ställe, die Platz bieten und einen Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Freiland. Es ist ein Fördersatz von 50 Prozent vorgesehen, der auf die tatsächlichen Gesamtbaukosten angewendet werden soll.
2. Förderung für laufende Mehrkosten, die durch eine besonders tier- und umweltgerechte Haltung von Schweinen verursacht werden: Diese Mehrkosten sollen auf der Grundlage eines typischen Betriebs ermittelt werden. Es ist vorgesehen, auf diesen Pauschalbetrag einen Fördersatz von 65 Prozent anzuwenden. Die Überwachung der Einhaltung der Standards soll bürokratiearm und mit schlanken staatlichen Verwaltungsstrukturen umgesetzt werden. Dabei will das BMEL auf bereits bestehende Initiativen und Strukturen aufbauen: Es sollen Organisationen und Kontrollstrukturen anerkannt werden können, wenn sie die Einhaltung der geforderten Kriterien durch ihre Mitglieder bzw. Teilnehmer sicherstellen. Dieses System soll durch eine Kontrolle der Kontrolle abgerundet werden. Angestrebt werden Regelungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren an.
• In die Förderung sollen grundsätzlich nur die Betriebe einbezogen werden, die über eine Flächenausstattung verfügen, die dem Tierbestand entspricht (max. 2,0 GV/ha). Bei der Berechnung der Viehbesatzdichte können Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen angerechnet werden.
• Das Bundesprogramm soll durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verwaltet werden.
Die Eckpunkte gehen jetzt den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zu, parallel zu diesem Prozess bereitet das BMEL die Förderrichtlinien vor, die mit den betroffenen Ressorts abgestimmt werden. Im Anschluss wird die Notifizierung bei der Europäischen Kommission vorgenommen. Voraussichtlich im Herbst 2023 soll das Bundesprogramm veröffentlicht werden, kündigt das BMEL an.