29.07.2025
Tierhaltungskennzeichnung: Verlängerte Übergangsfrist in Kraft

Foto/Grafik: AdobeStock/contrastwerkstatt
Die Tierhaltungskennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch wurde auf März nächsten Jahres verschoben.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat die Einführung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch offiziell auf den 1. März 2026 verschoben. Die Erste Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes im Bundesgesetzblatt wurde am 22. Juli 2025 veröffentlicht. Ursprünglich plante das Ministerium den Start für den 1. August 2025, doch die Pläne wurden um sieben Monate verschoben. Die Änderung ist am Mittwoch, den 23. Juli in Kraft getreten, am Dienstag, den 22. Juli 2025 wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
„Soll vom ersten Tag an funktionieren“
Als Begründung für die verlängerte Übergangsfrist gab das Ministerium an, dass sowohl die Bundesländer als auch die Lebensmittelunternehmer mehr Zeit zur Umsetzung haben sollen. „Denn die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung soll vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren“, so das Ministerium.
Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio und gilt für frisches Schweinefleisch aus deutscher Produktion, sowohl für verpackte als auch unverpackte Ware im Einzelhandel, in Fleischereien und im Online-Handel.