02.01.2025
Tönnies Gruppe erzielt außergerichtliche Einigung mit dem Land NRW
Schlusspunkt unter einem jahrelangen Rechtsstreit: Die Tönnies Unternehmensgruppe und das Land Nordrhein-Westfalen haben eine außergerichtliche Einigung bezüglich aller noch offenen Corona-Verfahren erzielt. Davon profitieren werden in erster Linie soziale Projekte in Ostwestfalen.
Der Rheda-Wiedenbrücker Lebensmittelproduzent Tönnies und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter Minister Karl-Josef Laumann, haben eine einvernehmliche Lösung für verschiedene gerichtliche Streitpunkte im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruchgeschehen im Sommer 2020 in Rheda-Wiedenbrück getroffen. Damit ist eine Vielzahl offener verwaltungsgerichtlicher Verfahren bezüglich der Erstattung von Corona-Entschädigungszahlungen an Mitarbeitende sowie diverse Schadensforderungen zwischen dem Land und dem Unternehmen abschließend geklärt.
Die Tönnies Unternehmensgruppe verzichtet vollständig auf die Vergleichssumme in Höhe von 3,2 Millionen Euro und stellt diese stattdessen einem karitativen Zweck zur Verfügung, der gemeinsam festgelegt wird. „Mit der einvernehmlichen Lösung ist das jahrelange juristische Hick-Hack endlich beendet. Mit den Rückzahlungen kann nun auch noch etwas sozial Sinnvolles für die Menschen in der Region getan werden“, untermauert Clemens Tönnies, Geschäftsführender Gesellschafter der Tönnies Gruppe. „Damit können alle Beteiligten das Thema Corona nun endgültig zu den Akten legen.“