24.06.2024
Niedersachsen mit Vorreiterrolle beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Das Land Niedersachsen hat als eines der ersten Bundesländer Festlegungen zur Zuständigkeit, zur Meldung und zu den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG), vermeldet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Demnach sind schweinehaltende Betriebe in Deutschland dazu verpflichtet, bis zum 1. August 2024 der jeweils zuständigen Landesbehörde zu melden, in welche der fünf Haltungsformen ihre Mastschweinehaltung einzuordnen ist. Wohin diese Meldung erfolgen muss, wird durch die Bundesländer festgelegt. Dass trotz fast einjähriger Vorbereitungszeit viele Bundesländer noch keine solchen notwendigen Festlegungen getroffen oder kommuniziert haben, habe zuletzt zu Verunsicherungen in der Branche geführt, so das BMEL.
„Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist für das Ziel einer zukunftsfähigen Tierhaltung in Deutschland die Ausgangsbasis. Gut, dass Niedersachsen vorangeht - und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet“, kommentiert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Entwicklung. „Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite.“
Das THKG ist ein zentraler Baustein bei der zukunftsfesten Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland. Damit will die Bundesregierung eine Grundlage legen, um Verbraucherwünsche nach mehr Tierschutz sowie verlässliche Perspektiven für Landwirtinnen und Landwirte in Einklang zu bringen. Das BMEL greift damit Empfehlungen der sogenannten Borchert-Kommission auf, die in der letzten Wahlperiode eingesetzt worden war.
Mit dem Vollzug des THKG sind aufgrund grundgesetzlicher Regelungen die Bundesländer betraut. Das Gesetz sieht jedoch auch Regeln vor, die den Ländern weitreichende Möglichkeiten bei der Umsetzung einräumen. Das THKG ist zum 1. August 2023 in Kraft getreten. Die Länder haben seitdem ein Jahr Zeit, um sich auf den Vollzug des Gesetzes vorzubereiten.