22.12.2021
Niedersachsen unterstützt hofnahe Schlachtungen
Dazu teilt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinastin in einer Presseerklärung mit: „Eine hofnahe Schlachtung erspart den Tieren viel Stress, weil der Transport des lebenden Tieres zum Schlachthof wegfällt. Unser Leitfaden soll bei der Umsetzung helfen und zu mehr Tierwohl beitragen.“ Die Ministerin macht außerdem darauf aufmerksam, dass Niedersachsen interessierte Unternehmen fördert: Mit der Maßnahme „Verarbeitung und Vermarktung“ wird die Anschaffung mobiler Schlachteinheiten unterstützt.
Der Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb bietet Tierhalterinnen und Tierhaltern wie auch Schlachtbetrieben Orientierung und gibt den zuständigen Veterinärämtern Hinweise für ihre Aufgabenwahrnehmung bei dieser neuen Form der Schlachtung. Der Leitfaden wurde an die kommunalen Behörden sowie an die Branchenverbände versendet. Online ist der Leitfaden auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abrufbar (www.laves.niedersachsen.de).
Hintergrund: Die neue EU-Verordnung ermöglicht es, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. Die mobile Einheit gehört dabei zu einem zugelassenen Schlachtbetrieb. Die Einhaltung der EU-weit geltenden Hygienestandards muss gewährleistet werden. Der gesamte Schlachtvorgang unterliegt einer amtlichen Kontrolle.