16.07.2021
Erste Fälle von ASP in Deutschland
Die positiv getesteten Schweine stammen laut BMEL aus einem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße und einer Kleinst-Haltung im Landkreis Märkisch-Oderland. Damit liegen auch die Fälle bei Hausschweinen in den bereits von ASP bei Wildschweinen betroffenen Landkreisen nahe der polnischen Grenze. Über die bestehenden Sperrzonen wegen ASP bei Wildschweinen (Kerngebiete, gefährdete Gebiete, Pufferzonen) hinaus werden nun um die betroffenen Betriebe Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet. Die Bestände werden gesperrt. Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Veterinärämter vor Ort führen die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung durch. Das FLI unterstützt die epidemiologischen Untersuchungen.
Die Regionalisierung in der EU und damit weiter die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch besteht fort, da die betroffenen Hausschweinbestände in denselben Regionen liegen.
Schweinehaltungen unterliegen hohen Biosicherheitsmaßnahmen nach der Schweinehaltungshygieneverordnung, um den Eintrag von Seuchenerregern von außen zu verhindern. Ein besonderes Ansteckungsrisiko besteht bei Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen, gerade in Kerngebieten und gefährdeten Gebieten. Darauf hat das BMEL wiederholt hingewiesen. Die Ausbreitung der ASP konnte durch intensive Seuchenbekämpfung von Bund und Ländern regional begrenzt werden. Die Maßnahmen wurden in dem Zentralen Krisenstab Tierseuchen unter Leitung des BMEL koordiniert.
Die ASP ist für Menschen ungefährlich. Sie kann weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch durch den Kontakt zu Tieren auf den Menschen übertragen werden.