28.05.2026

ITW: Künftig drei Programme auch für Rindermast

Die Initiative Tierwohl (ITW) erweitert ihr Angebot für die Rindermast und führt zum 1. Juni 2026 die neuen Programme „Frischluftstall“ und „Auslauf/Weide“ ein.

Damit bietet die ITW wie bereits jetzt für Schweinehalter und Geflügelhalter künftig auch für Rinderhalter drei Programme mit steigendem Anforderungsniveau an, die den Stufen 2, 3 und 4 der bekannten Haltungsform-Kennzeichnung entsprechen. Neben dem bewährten Programm „Stall plus Platz“ (Haltungsform Stufe 2) können Rindermastbetriebe nun auch an den Programmen „Frischluftstall“ (Haltungsform Stufe 3) und „Auslauf/Weide“ (Haltungsform Stufe 4) teilnehmen. So entsteht für die Tierhalter ein aufeinander aufbauendes, flexibles System. Die ITW reagiert damit nach eigenen Angaben auf die anhaltende Nachfrage nach Fleisch aus höheren Haltungsformstufen und bietet Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Handel und Gastronomie ein verlässliches, transparentes und einheitliches System, das den EU‑Vorgaben zur verbesserten und vergleichbaren Verbraucherinformation (der sogenannten EmpCo-Richtlinie) entspricht.

„Mit den neuen Programmen für die Rindermast übertragen wir das bewährte ITW‑Prinzip der aufeinander aufbauenden Tierwohlstufen konsequent auf eine weitere Tierart“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. „Wir bieten Rindermästern damit ein verlässliches und praxistaugliches System, das sowohl den komplexen Anforderungen des Marktes als auch den Erwartungen von Handel und Verbrauchern gerecht wird.“

Die neuen Programme bauen auf den bekannten Grundanforderungen der ITW auf. Dazu zählen unter anderem eine intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung, die Sauberkeit der Tiere sowie eine regelmäßige Fortbildung. Zudem wird zukünftig in den Grundanforderungen das Kriterium „Scheuermöglichkeiten“ aufgenommen. Ergänzend kommen für die Programme „Frischluftstall“ und „Auslauf/Weide“ zusätzliche Anforderungen hinzu, wie ein noch höheres Platzangebot, Außenklimareize beziehungsweise ein ständiger Zugang zu Auslauf oder Weide. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Programmen bildet eine QS‑Lieferberechtigung.

Anmeldung und Auditierung ab 1. Juni 2026



Rindermastbetriebe können sich ab dem 1. Juni 2026 für die neuen ITW‑Programme anmelden und ab diesem Zeitpunkt auditiert werden. Bereits teilnehmende ITW-Betriebe haben zudem eine schnelle und einfache Möglichkeit, in ein höheres Programm zu wechseln, sofern die zusätzlichen Kriterien erfüllt werden. Die ITW‑Programme sind so konzipiert, dass Lieferberechtigungen in höheren Programmen die Berechtigung für die jeweils niedrigeren Programme einschließen.

Finanzierung



Für die Programme „Frischluftstall“ und „Auslauf/Weide“ gibt es keine Empfehlungen zur Höhe des Preisaufschlags. Diese werden frei zwischen den Marktbeteiligten verhandelt. Für das Programm „Stall plus Platz“ bleiben die Aufpreisempfehlungen vorerst bestehen. Zum 1. Juni 2027 erhöhen sie sich allerdings von 10,7 Cent auf 12,83 Cent pro Kilogramm Schlachtgewicht, wenn bei den Grundanforderungen die Scheuermöglichkeiten umzusetzen sind.
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